Kurz gesagt
- Eine Jobseite bringt allein keine Bewerber. Sie ist aber der Ort, auf den alles andere verweist: Firmenwagen, Bauzaun, Empfehlung und Jobbörse.
- Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist Google der meistgenutzte Weg. In der Studie „Azubi-Recruiting Trends 2026“ nannten ihn 69 % der befragten Jugendlichen, die Websites der Ausbildungsbetriebe 44 %.
- Auf die Seite gehören die Stelle mit ihrem echten Namen, der Ort, das Gehalt, ein normaler Arbeitstag und ein Mensch mit Telefonnummer.
- Für die Google-Jobsuche braucht jede Stelle eine eigene Unterseite mit strukturierten Daten. Ist die Stelle besetzt, muss sie zeitnah wieder runter.
- Das Gehalt zu nennen, wird absehbar Pflicht. Eine EU-Richtlinie verlangt es spätestens vor dem ersten Gespräch. Das deutsche Gesetz dazu gibt es noch nicht (Stand September 2026).
Wer sich deine Seite ansieht, bevor er anruft
Stell dir einen Gesellen vor, der bei einem anderen Betrieb arbeitet und mit dem Gedanken spielt zu wechseln. Er wird dich nicht anrufen, um zu fragen, ob du jemanden suchst. Dafür ist die Hürde zu hoch, und vielleicht kennt ihr euch sogar. Er schaut abends auf dem Handy nach.
Bei Ausbildungsplätzen schauen die Eltern mit. Sie wollen wissen, ob es den Betrieb schon länger gibt, wer dort arbeitet und ob ihr Kind dort gut aufgehoben ist. Fotos vom Team und eine Telefonnummer mit einem Namen dazu beantworten das besser als jede Anzeige.
Und dann sind da noch die, die dich gar nicht kennen. Laut der Studie „Azubi-Recruiting Trends 2026“ ist Google bei der Ausbildungsplatzsuche der meistgenutzte Weg, noch vor der Empfehlung aus dem Bekanntenkreis. Gesucht wird dabei nach „Ausbildung Dachdecker Stade“, nicht nach dem Namen deines Betriebs.
Die Seite allein bringt niemanden
Das gehört ehrlich dazu: Eine Jobseite ist keine Stellenbörse. Wer nicht gezielt sucht, stolpert nicht zufällig darüber.
Ihr Wert liegt woanders. Sie ist das Ziel für alles, was du sonst schon machst:
- Die Beschriftung am Firmenwagen und das Banner am Bauzaun. Am besten mit einer kurzen Adresse oder einem QR-Code, der direkt auf die Jobseite führt und nicht auf die Startseite.
- Die Empfehlung durch deine Mitarbeiter. Wer einen Kumpel anwerben soll, braucht einen Link, den er weiterschicken kann.
- Die kostenlose Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und die bezahlten Jobportale. Dort steht die Anzeige, auf deiner Seite steht der Rest.
- Beiträge in sozialen Netzwerken, die nach ein paar Tagen im Verlauf verschwinden. Die Jobseite bleibt stehen.
Ein Aufkleber „Wir stellen ein“ ohne Adresse dahinter verschenkt die Hälfte seiner Wirkung.
Was auf die Seite gehört
Eine gute Jobseite beantwortet die Fragen, die sich jemand stellt, bevor er zum Telefon greift.
- Die Stelle mit ihrem echten Namen. „Anlagenmechaniker SHK (m/w/d)“ wird gesucht, „Verstärkung für unser Team“ nicht. Darunter in zwei, drei Sätzen, was die Arbeit ausmacht.
- Der Ort. Wo der Betrieb sitzt und in welchem Umkreis die Baustellen liegen. Wer eine Stunde Anfahrt hätte, will das vorher wissen.
- Das Gehalt. Ein Stundenlohn, eine Spanne oder der Tarifvertrag, nach dem du zahlst. Dazu weiter unten mehr.
- Ein normaler Arbeitstag. Wann geht es los, wann ist Feierabend? Gibt es Montage mit Übernachtung, einen Firmenwagen, Werkzeug vom Betrieb? Solche Angaben wirken stärker als jede Liste mit Vorteilen.
- Für Azubis: Ausbildungsbeginn, Berufsschulort, ob vorher ein Praktikum möglich ist und ob du nach der Prüfung übernimmst.
- Ein Mensch mit Namen und Telefonnummer. Kein Sammelpostfach. Ein Anruf ist für viele leichter als ein Anschreiben.
- Ein einfacher Weg, sich zu melden. Anruf, Nachricht oder ein kurzes Formular mit Name und Telefonnummer. Lebenslauf und Zeugnisse kannst du dir immer noch im Gespräch zeigen lassen.
- Echte Fotos. Dein Team und deine Werkstatt. Warum gekaufte Bilder hier nichts verloren haben, steht im Ratgeber zu den Inhalten einer Handwerker-Website.
Und wenn gerade keine Stelle offen ist? Dann bleibt die Seite trotzdem online. Schreib hin, dass im Moment alles besetzt ist und dass du dich über Praktikanten und Initiativanfragen trotzdem freust.
Floskeln, die niemand mehr liest
„Leistungsgerechte Vergütung“ und „abwechslungsreiches Aufgabengebiet“ stehen in so vielen Anzeigen, dass sie niemand mehr wahrnimmt. Konkret wirkt: „Feierabend freitags um 13 Uhr“ statt „attraktive Arbeitszeiten“.
Bei manchen Floskeln kommt ein Risiko dazu. „Junges, dynamisches Team“ hat das Bundesarbeitsgericht 2016 als Indiz für eine Benachteiligung älterer Bewerber gewertet. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darf eine Stellenanzeige niemanden etwa wegen Alter, Geschlecht oder Herkunft ausschließen. Deshalb steht hinter der Berufsbezeichnung heute das „(m/w/d)“. Wir sind keine Rechtsanwälte, und dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Beim Gehalt kommt etwas auf dich zu
Die Frage nach dem Lohn stellt jeder Bewerber, spätestens am Telefon. Steht die Antwort schon auf der Seite, melden sich die, für die sie passt. Und du sparst dir Gespräche, die am Ende an zwei Euro in der Stunde scheitern.
Absehbar wird aus der Empfehlung eine Pflicht.
Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie vorsieht: Bewerber sollen das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne erfahren, entweder in der Stellenanzeige oder spätestens vor dem ersten Gespräch. Nach dem bisherigen Gehalt zu fragen, soll nicht mehr erlaubt sein. Beides gilt nach der Richtlinie unabhängig von der Betriebsgröße.
Deutschland hätte die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 in ein Gesetz umsetzen müssen und hat die Frist verpasst. Wann das Gesetz kommt und wie es im Detail aussieht, ist offen (Stand September 2026). Wer das Gehalt schon heute auf die Jobseite schreibt, muss später nichts umbauen. Was in deinem Fall genau gilt, sagen dir deine Handwerkskammer oder deine Innung.
Mit der Stelle in die Google-Jobsuche
Wer bei Google nach „Job Elektriker Buxtehude“ sucht, bekommt einen eigenen Kasten mit Stellenangeboten angezeigt, sofern Google passende kennt. Darin stehen nicht nur Anzeigen von Jobportalen, sondern auch Stellen von den Websites der Betriebe selbst. Voraussetzung sind strukturierte Daten: ein unsichtbarer Zusatz im Quelltext, der Google sagt, dass es sich um eine Stelle handelt, bei welchem Betrieb, an welchem Ort und seit wann.
Google stellt dafür eigene Regeln auf:
- Jede Stelle braucht eine eigene Unterseite. Eine Übersicht mit drei Stellen auf einer Seite zählt nicht.
- Es muss einen Weg geben, sich zu bewerben. Und alles, was im Quelltext steht, muss auch sichtbar auf der Seite stehen. Ein Gehalt nur für Google, das der Bewerber nicht sieht, ist nicht erlaubt.
- Ist die Stelle besetzt, muss sie zeitnah raus. Wer abgelaufene Stellen stehen lässt, riskiert laut Google eine manuelle Maßnahme gegen die Seite.
Eine Garantie, dass deine Stelle im Kasten erscheint, gibt es nicht. Ohne die Auszeichnung taucht sie dort aber nur auf, wenn ein Jobportal sie für dich einträgt.
Wenn das Telefon klingelt
Jetzt kommt der Teil, den dir keine Website abnimmt. Wer sich bei dir meldet, hat sich vielleicht auch bei anderen Betrieben gemeldet. Wer zuerst zurückruft, hat einen Vorsprung.
Bewerbungen enthalten personenbezogene Daten. Deine Datenschutzerklärung sollte deshalb auch sagen, was mit ihnen passiert, und abgesagte Unterlagen gehören nicht für immer ins Postfach.
Sparen kannst du dir ein Bewerberportal mit Anmeldung und Datei-Upload. Für einen Betrieb mit einer Handvoll Stellen ist das zu viel Technik, und jede zusätzliche Anmeldemaske ist eine weitere Tür, die gepflegt werden muss. Warum das zählt, steht im Ratgeber zur Sicherheit kleiner Websites.
Und bei Werando?
„Jobs & Ausbildung“ ist eine der Seiten, die wir für dich bauen. Sie zählt wie jede Inhaltsseite zur Seitenzahl deines Pakets. Welche Seiten es sonst noch gibt, steht bei den Leistungen.
Ist eine Stelle besetzt oder kommt eine neue dazu, sagst du uns Bescheid, und wir ändern die Seite im Rahmen deiner monatlichen Änderungszeit. Eine besetzte Stelle, die weiter online steht, bringt dir sonst Anrufe, die du absagen musst.
Wie so eine Seite aussehen kann, zeigt die Jobseite unseres Beispielbetriebs.